Das Wappen der Gemeinde Wagenfeld
Die Führung von Wappen, Flaggen und Dienstsiegel als Hoheitszeichen werden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Details zu den Hoheitszeichen bestimmt die Hauptsatzung der Gemeinde Wagenfeld.
Verwendung
Die Verwendung des Namens, des Wappens und der Flagge der Gemeinde Wagenfeld zu nichtbehördlichen Zwecken ist gem. § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wagenfeld nur mit Genehmigung der Gemeinde zulässig. Diese setzt eine Antragsstellung voraus, aus der hervorgeht, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und zu welcher Zeit das Wappen verwendet werden soll. Wird mit der Verwendung des Wappens Missbrauch betrieben, zieht dies strafrechtliche Folgen nach sich.
Begründung
Die Gemeinde Wagenfeld hat das Wappen der Freiherren von Cornberg in den wesentlichen Zügen übernommen. Eine Abänderung erfolgte lediglich in den Farben des unteren geschachten Feldes.
Die Freiherren sind ein ursprüngliches hessisches Adelsgeschlecht, das im Nordosten von Hessen und im nördlichen Westfalen begütert war. Der schreitende Löwe steht im Familienwappen für die Abstammung der Familie von den Landgrafen von Hessen und die Schachtung für ein Schachbrett, welches im Familienwappen in den Farben Blau, Rot und Silber gehalten ist.
Das Wappen der Gemeinde Wagenfeld wurde mit Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Hannover vom 16. Juli 1969 genehmigt.
(Quelle: Chronik der Gemeinde Wagenfeld und des Amtes Auburg)
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49419 Wagenfeld
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