Flurbereinigung
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz haben in Niedersachsen eine lange Tradition als Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum. Entsprechend den sich stetig ändernden Rahmenbedingungen haben sich auch die Ziele gewandelt.
Aktuelle Verfahren verfolgen Belange der Verbesserung der Agrarstruktur gleichrangig mit Zielen der gemeindlichen Entwicklung, des Naturschutzes und der Verwirklichung bedeutender Infrastrukturvorhaben.
Die Hauptaufgabe von Flurbereinigungsverfahren ist die Bodenordnung, um konkurrierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden zu entflechten, bedarfsgerechte Grundstücke auszuweisen und landeskulturelle Nachteile zu beheben.
Daneben haben Flurbereinigungen den Auftrag, zur Landentwicklung Anlagen zur Verbesserung der Infrastruktur, wie landwirtschaftliche Wege, des Bodenschutzes sowie Projekte zur Landschaftsgestaltung und zur Dorferneuerung herzustellen.
Um dabei den Ansprüchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestmöglich entsprechen zu können, wurden bereits 1991 die Leitlinien "Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz" herausgegeben.
Dem Zweck der Flurbereinigung dienende bauliche Anlagen werden mit Zuwendungen gefördert.
Hier geht es zu den Flurbereinigungsverfahren in der Gemeinde Wagenfeld:
- Flurbereinigung Ströhen-Süd
- Flurbereinigung Ströhen-Nord
- Flurbereinigung Wagenfeld-Süd
- Flurbereinigung Wagenfeld-Nord
Infobereich
Ansprechpartner
- Herr Falko Niebuhr
Rathaus, Zimmer 32 // 1. OG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-30
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: falko.niebuhr@wagenfeld.deAufgaben:
Straßen, Wege, Plätze (Tiefbau),
Flurbereinigung,
Gebäudeunterhaltung,
Zentrale Vergabestelle