Schiedsamt
Bei Rechtsstreitigkeiten kann das Schiedsamt in Anspruch genommen werden. Die Schiedsämter bieten hier eine kostengünstige und für den Laien auch einfachere und zeitnahe Möglichkeit der Streitschlichtung.
Die Schiedsämter haben u. a. ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten (z.B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä.) ausgerichtet. Führt die Schiedsamtsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem von der Schiedsperson aufgenommenen Protokoll sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden!
Schiedspersonen der Gemeinde Wagenfeld sind:
- in Wagenfeld
Andreas Stasik, Rosenweg 11, 49419 Wagenfeld, Telefon 05444 / 1255 - in Ströhen
Reinhard Heider, Mindener Str. 251, 49419 Wagenfeld, Telefon 05774 / 1006
Infobereich
Ansprechpartner
- Herr Simon Martens
Rathaus, Zimmer 10 // EG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-10
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: simon.martens@wagenfeld.deAufgaben:
Leitung Fachbereich II - Bürgerservice sowie Feuerschutz und Sicherheit und Ordnung,