Verleihung der Niedersächsischen Ehrenamtskarte in der Gemeinde Wagenfeld
Mit dem Ehrenamtskartenprogramm soll auf einen zusätzlichen Weg ein besonderer Dank und Wertschätzung für die besonders aktiven Ehrenamtlichen vor Ort zum Ausdruck gebracht werden. Mit der Ehrenamtskarte genießen die ehrenamtlich Tätigen in Niedersachsen und Bremen landesweite Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, einsehbar unter www.freiwilligenserver.de.
Der Rat der Gemeinde Wagenfeld hat beschlossen, dass sie sich – wie zahlreiche andere Kommunen auch – an dem Ehrenamtskartenprogramm des Landes zu beteiligen.
Um die persönliche Ehrenamtskarte zu erhalten, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:
- Im Bereich der Gemeinde Wagenfeld wird eine freiwillige, gemeinwohlorientiere Tätigkeit von mindestens fünf Stunden in der Woche, bzw. 250 Stunden im Jahr ausgeübt:
- Die Voraussetzung wird auch dann erfüllt, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in mehreren Organisationen erreicht wird.
- Die Ehrenämtler erhalten keine Bezahlung, sondern höchstens eine Aufwandsentschädigung, die nicht über Auslagen für die Tätigkeit oder Erstattung von Kosten hinausgeht.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung besteht das freiwillige Engagement mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und der Einsatz soll auch zukünftig fortgesetzt werden;
- Bei Inhaberinnen und Inhaber der Juleica (JugendleiterCard), die unter 21 Jahre alt sind, muss das freiwillige Engagement seit mindestens einem Jahr bestehen.
Die Niedersächsische Staatskanzlei weist zudem darauf hin, dass z.B. die Stunden für eine reine hobbymäßige Mitgliedschaft in einem Verein in der Regel nicht mitzählen, wohl aber die Stunden, wenn z.B. eine Tätigkeit als Trainer*in, Übungsleiter*in, Schriftführer*in etc. ausgeführt wurde und wird.
Wenn aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie die sonst übliche Einsatzzeit nicht erreicht wird, um die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, so kann dies im Antrag von der Organisation, für die die Person tätig ist, schriftlich vermerkt werden. Diese erleichterte Beantragung hat die Niedersächsische Staatskanzlei mitgeteilt.
Wie geht es weiter?
- Die Antragstellung erfolgt in wenigen Schritten online durch die Ehrenamtlichen selbst: Zur Online-Antragstellung gelangen Sie hier.
- bereits jetzt erhält die Gemeinde Wagenfeld über das Portal eine erste Information zu Ihrem Antrag.
- Das ausgefüllte Formular wird ausgedruckt und ist von der antragstellenden Person sowie vom Verein oder jeweiligen Organisation bzw. Institution zu unterschreiben, für die sie sich engagiert.
- Den unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte bei der Gemeinde Wagenfeld ein. Er wird geprüft. Die Freigabe läuft über die Daten der Staatskanzlei, die dann die Karten erstellt.
Ziel ist, möglichst vielen ehrenamtlich Aktiven vor Ort ihre persönliche Ehrenamtskarte zu verleihen und somit auch auf diesem Wege einen besonderen Dank ausdrücken zu können.
Im Herbst 2021 wurde das erste Mal in der Gemeinde Wagenfeld die Ehrenamtskarte verliehen. In den folgenden Jahren ist ebenfalls eine Antragstellung bis zu einem bestimmten Stichtag vorgesehen, wozu die Vereine und Institutionen wieder angeschrieben werden. Ebenfalls wird hierauf dann auf der Homepage und in der hiesigen Presse aufmerksam gemacht.
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Herr Sven Schröder
Rathaus, Zimmer 8 // EG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-19
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: sven.schroeder@wagenfeld.deAufgaben:
Tourismus, Klimaschutz,
Marktwesen, Bücherei, Kultur