Verleihung der Niedersächsischen Ehrenamtskarte in der Gemeinde Wagenfeld
Mit dem Ehrenamtskartenprogramm soll auf einen zusätzlichen Weg ein besonderer Dank und Wertschätzung für die besonders aktiven Ehrenamtlichen vor Ort zum Ausdruck gebracht werden. Mit der Ehrenamtskarte genießen die ehrenamtlich Tätigen in Niedersachsen und Bremen landesweite Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, einsehbar unter www.freiwilligenserver.de.
Der Rat der Gemeinde Wagenfeld hat beschlossen, dass sie sich – wie zahlreiche andere Kommunen auch – an dem Ehrenamtskartenprogramm des Landes beteiligt.
Bei der Ehrenamtskarte handelt es sich um eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist.
Die Gültigkeit beträgt drei Jahre und kann bei Erfüllung der Voraussetzungen verlängert werden.
Das Land Niedersachsen hat die landesweit einheitlichen Voraussetzungen, die für einen Erwerb erfüllt werden müssen, zuletzt im Juli 2023 angepasst und in diesem Zuge einige Vorgaben auch vereinfacht:
- Im Bereich der Gemeinde Wagenfeld wird eine freiwillige, gemeinwohlorientiere Tätigkeit von mindestens fünf Stunden in der Woche, bzw. 250 Stunden im Jahr ausgeübt. Die Voraussetzung wird auch dann erfüllt, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in mehreren Organisationen erreicht wird.
- Die Ehrenämtler erhalten keine Bezahlung, sondern höchstens eine Aufwandsentschädigung, die nicht über Auslagen für die Tätigkeit oder Erstattung von Kosten hinausgeht.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung besteht das freiwillige Engagement mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und der Einsatz soll auch zukünftig fortgesetzt werden. Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn die Ehrenamtlichen in der Gemeinde Wagenfeld wohnen und das Ehrenamt gemäß den Voraussetzungen außerhalb der Gemeinde ausüben.
oder
- Sie sind Inhaberinnen oder Inhaber der Juleica (Jugendleiter*in Card), dies können Sie im Antragsformular ankreuzen und benötigen keinen Nachweis der Stunden.
oder
- Sie sind aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder sind freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. In diesen Fällen benötigen Sie keinen Nachweis der Stunden.
In wenigen Schritten zum Antrag:
- Die Antragstellung läuft online durch die Ehrenämtler. Hier gelangen Sie auf die Seite des Freiwilligenservers zur Antragstellung.
- bereits jetzt erhält die Gemeinde Wagenfeld über das Portal eine erste Information zu Ihrem Antrag.
- Das ausgefüllte Formular wird ausgedruckt und ist von der antragstellenden Person sowie vom Verein oder der jeweiligen Organisation bzw. Institution zu unterschreiben, für die sie sich engagiert.
- Der Antrag ist bei der Gemeinde Wagenfeld einzureichen und wird von der Verwaltung geprüft. Die Freigabe läuft über die Daten der Staatskanzlei, die dann die Karten erstellt.
oder
- Sie können die Ehrenamtskarte ab sofort auch rein digital beantragen. Das digitale Antragsverfahren bietet für Organisationen (nach entsprechender Registrierung) zwei Möglichkeiten:
-
- die Bestätigung von Anträgen der Ehrenamtlichen
- das Initiieren von Anträgen für Ehrenamtliche, die für die Organisation tätig sind.
Auch hier erfolgt eine entsprechende Prüfung.
Die Niedersächsische Staatskanzlei weist zudem darauf hin, dass z.B. die Stunden für eine reine hobbymäßige Mitgliedschaft in einem Verein in der Regel nicht mitzählen, wohl aber die Stunden, wenn z.B. eine Tätigkeit als Trainer*in, Übungsleiter*in, Schriftführer*in etc. ausgeführt wurde und wird.
Ziel ist, möglichst vielen ehrenamtlich Aktiven vor Ort ihre persönliche Ehrenamtskarte zu verleihen und somit auch auf diesem Wege einen besonderen Dank ausdrücken zu können.
Im Herbst 2021 wurde das erste Mal in der Gemeinde Wagenfeld die Ehrenamtskarte verliehen. Im Herbst 2022, 2023 und 2024 erfolgten die weiteren Verleihungen. In den folgenden Jahren ist ebenfalls eine Antragstellung bis zu einem bestimmten Stichtag vorgesehen, wozu die Vereine und Institutionen wieder angeschrieben werden. Ebenfalls wird hierauf dann auf der Homepage und in der hiesigen Presse aufmerksam gemacht.
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Herr Sven Schröder
Rathaus, Zimmer 8 // EG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-19
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: sven.schroeder@wagenfeld.deAufgaben:
Tourismus, Klimaschutz,
Marktwesen, Bücherei, Kultur