Entwässerung
Die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Wagenfeld ist eine Gemeinschaftsaufgabe:
Bei Störungen des Kanalnetzes rufen Sie bitte unseren Bauhofleiter Frank Haberecht an:
Handy: 0171 3649798
Gemeinde Wagenfeld Kanalnetzunterhaltung |
Veolia Wasser Wagenfeld GmbH Betreiber des Klärwerkes |
Stadtwerke EVB Huntetal GmbH Abrechnungen und Gebühreneinziehung |
Pastorenkamp 25 |
Zu den Auewiesen 40 |
Amelogenstraße 1-3 Beratung vor Ort auch im |
A. Hausanschluss
Wenn Sie ein Haus bauen, muss die Abwasserentsorgung sicher gestellt sein. Stellen Sie daher bitte rechtzeitig den Antrag zur Entwässerung. Siehe rechts unter Dokumente >>
Ansprechpartner:
Gemeinde Wagenfeld
Herr Dennis Härtel
Telefon: 05444 / 9881-32
Fax: 05444 / 9881-15
E-Mail: dennis.haertel@wagenfeld.de
B. Kleinkläranlagen
Wenn Sie wegen besonderer Umstände nicht an das zentrale Kanalnetz angeschlossen werden können, werden Sie i.d.R. über eine eigene Hauskläranlage bedient.
Ansprechpartner:
Gemeinde Wagenfeld
Frau Sabine Schröder
Telefon: 05444 / 9881-27
Fax: 05444 / 9881-15
E-Mail: sabine.schroeder@wagenfeld.de
Abwassergebühr
Durch Gemeindesatzung wird die Zahlung für die Entsorgung der Abwasser festgelegt. Die Einziehung der Gebühr erfolgt durch unseren Partner:
Stadtwerke Huntetal
Amelogenstraße 1-3
49356 Diepholz
Telefon:
05441 / 903-0 (Allgemein)
05441 / 903-333 (Abrechnung)
05441 / 903-870 (Hausanschlusswesen)
Email: kundenservice@stadtwerke-huntetal.de
Internet: www.stadtwerke-huntetal.de
Beratung auch vor Ort im Servicebüro in Wagenfeld
1. Abwassergebühren | |||||
§ 12 (1) | Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt für jeden vollen Kubikmeter Frischwasser bzw. Abwassermenge | 2,60 €/cbm | |||
§ 11 (6) | Für einen Gartenwasserzähler im Gebiet der Gemeinde Wagenfeld wird eine Gebühr je Zähler erhoben | 20,- € | |||
(siehe Abwasserabgabensatzung) | |||||
2. Dezentrale Abwasseranlagen (Kleinkläranlagen) | |||||
§ 22 a) | Für die Abwasserbeseitigung der dezentralen Abwasseranlagen | - | aus abflusslosen Sammelgruben pro Kubikmeter | 31,- €/cbm | |
§ 22 b) | - | für die Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen | 40,- €/cbm | ||
§ 22 c)
| Für eine vergebliche Anfahrt ist eine Gebühr in Höhe von 25,- € zu leisten. | ||||
(siehe Abwasserabgabensatzung) |
24 Schmutzwasserpumpwerke
1 Regenwasserpumpwerk in Betreuung
Kläranlage der OEWA:
1 Klärwerk an der Straße "Zu den Auewiesen"
Ausbaugröße: 160.000 Einwohnergleichwert (EGW)
Grundstücke mit dezentraler Abwasserbeseitigung:
Aktuell sind 47 Grundstücke in Wagenfeld und Ströhen nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Wohngrundstücke, z.T. aber auch um unbewohnte Objekte, die nur einer saisonalen Nutzung unterliegen.
Anzahl der am öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossenen Einwohner:
Am 01.05.2016 waren 99,7 % der Einwohner an die zentrale Schmutzwasserkanalisation angeschlossen
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de