Wappen der Ortschaft Ströhen
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 der Verwendung des Wappens der Ortschaft Ströhen zugestimmt.
Das dargestellte Wappen für die Ortschaft Ströhen entspricht im Wesentlichen den Grundsätzen der Heraldik. Es hat seinen historischen Bezug in der Jahrhunderte geltenden Zugehörigkeit des Dorfes Ströhen zur Grafschaft Hoya und zur Region Sulingen.
Verwendung
Bei einem Wappen für eine Ortschaft handelt es sich nicht um ein Wappen nach § 22 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Es ist somit kein amtliches eingetragenes Wappen oder Hoheitszeichen.
Die Verwendung des Ortswappens beschränkt
sich auf den internen Gebrauch der Ströher Vereine, Verbände, Gruppierungen oder z.B. für historische Höfe.
Beschreibung:
Das Wappen entspricht einer Darstellung (Relief) auf einer jahrhundertealten, gusseisernen Herd- bzw. Ofenplatte.
Im oberen Bereich des Wappens ist die Hoyaer Bärentatze dargestellt, daneben jeweils ein steilendes Pferd. Angenommen werden darf hier die historische Zugehörigkeit Ströhens zur Grafschaft Hoya, in Nachbarschaft zu Hannover und Westfalen. Dargestellt durch das hannoversche und durch das westfälische Wappenpferd. Im mittleren Bereich teilt eine gebogene Flusslinie das Wappen und stellt damit die Große Aue dar. Im unteren Bereich sind ein Torfspaten und zwei Moorpflanzen abgebildet.
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de