Wohngeld
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die Sie bei der Gemeinde Wagenfeld beantragen können.
Es ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, denn nur bedürftige Personen erhalten Wohngeld ausgezahlt.
Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird es als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Wohngeld wird nur dann gezahlt, wenn Sie keine anderen Sozialleistungen erhalten, die vorhandene Wohnkosten bereits berücksichtigen. Allerdings wird Wohngeld nur auf Antrag bewilligt und das Datum des Antrages ist entscheidend für den Bewilligungszeitraum.
Es wird in der Regel für 12 Monate geleistet. Danach muss für allgemeines Wohngeld ein neuer Antrag gestellt werden.
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von den Haushaltsmitgliedern, der Miete bzw. Belastung und dem Gesamteinkommen Ihres Haushaltes ab.
Weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Frau Heike Siegmann
Rathaus, Zimmer 3 // EG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-17
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: heike.siegmann@wagenfeld.deAufgaben:
Wohngeld, Gewerberegister, Einwohnermeldeamt