Windkraftplanung
Seit der letztmaligen Konzentrationsplanung im Jahre 2010 haben sich sowohl die technischen als auch die rechtlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen für Windenergie fortentwickelt. Mit der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung im Rahmen der 51. Flächennutzungsplanänderung sollen nun die Voraussetzungen für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen auf verträglichen Standorten geschaffen, sowie möglichen Nachbarschaftskonflikten vorgebeugt werden.
Verfahrensablauf:
| 04.10.2022 | Aufstellungsbeschluss |
| 27.10.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 14.02.2023 | Vorstellung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung |
| 20.03.2023 bis 20.04.2023 |
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| 23.03.2023 17:00 Uhr |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB EFMK, Auf dem Sande 11, 49419 Wagenfeld |
| 30.08.2023 | Abwägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
| 12.09.2023 bis 12.10.2023 |
Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB |
| 12.12.2023 | Feststellungsbeschluss |
| 29.01.2024 | Inkrafttreten |
Aktuelle Meldungen:
15.02.2023
Aktuelles
Windenergieplanung der Gemeinde Wagenfeld einen Schritt weiter
Die Gemeinde Wagenfeld macht seit dem Jahre 2001 von der Möglichkeit Gebrauch, durch Darstellungen im Flächennutzungsplan die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zu steuern und Anlagen nur an bestimmten Stellen im Gemeindegebiet zuzulassen. Bislang steuert die Gemeinde Wagenfeld die Windkraft im Außenbereich mit den Konzentrationsplanungen aus der 8. und der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Planungen beruhen auf einem städtebaulichen Gesamtkonzept und sind bislang in gerichtlichen Verfahren unbeanstandet geblieben. weiterlesen
Bekanntmachungen:
Infobereich
Ansprechpartner
- Frau Kim-Carolin Nordmann
Rathaus, Zimmer 31 // 1. OG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-21
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: kim-carolin.nordmann@wagenfeld.deAufgaben:
Bauleitplanung, Beiträge,
Bauberatung, Vermarktung von Grundstücken

