Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sollten die Osterfeuer in Ströhen und Wagenfeld mit Zeitpunkt, Lage, Ausmaß und Teilnehmerkreis von den Veranstaltern bei der Gemeinde Wagenfeld angezeigt werden. Die Verwaltung würde sich freuen, wenn Sie hierzu die Möglichkeit im digitalen Rathaus auf der Homepage der Gemeinde Wagenfeld nutzen.
Die Vorschriften gehen u.a. auf Sicherheitsabstände und Maximalmengen ein, und dass das Brandgut ausschließlich aus Baum- und Strauchschnitt bestehen darf. Weiterhin ist zu beachten, dass das Brandgut nicht früher als 14 Tage vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden darf. Damit soll verhindert werden, dass Tiere Unterschlupf im Gehölz suchen. Sofern das Aufschichten vorher geschah, ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Abbrennen umzuschichten.
Wenn aus Anlass des Osterfeuers Speisen und Getränke verkauft werden, so ist gemäß des Niedersächsischen Gaststättengesetzes ein entsprechender Antrag im Rathaus der Gemeinde Wagenfeld zu stellen. Auch dieser ist online abrufbar.
Weitere Informationen zum Osterfeuer erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 05444 9881-10 oder 05444-9881-22.