Zur effektiven Förderung bestimmter Bevölkerungsgruppen, werden Kenntnisse zu Lebensverhältnissen aller Einwohnerinnen und Einwohner benötigt. Diese Informationen erhält das niedersächsische Amt für Statistik über Haushaltsbefragungen durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte. Stichprobenartig werden Haushalte zur Befragung herausgesucht. Auch in diesem Jahr werden Einige in Wagenfeld ausgewählt.
Die ausgewählten Haushalte unterliegen hierbei einer Auskunftspflicht, von der grundsätzlich keine Befreiung möglich ist. Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Aus Datenschutzgründen werden die erforderlichen Angaben vom Namen und der Anschrift der Befragten getrennt, so dass keine Zuordnung zur Person mehr möglich ist. Daher kann nicht auf die Angaben von eventuellen vorherigen Umfragen zurückgegriffen werden.
Das Landesamt für Statistik bittet daher um Verständnis und um Mithilfe. Die vom Landesamt ausgewählten Erhebungsbeauftragten machen ihre Arbeit ehrenamtlich und haben einen amtlichen Ausweis. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Erhebung wird mit einem Laptop durchgeführt.
Weitere Erläuterungen zum Mikrozensus finden Sie unter www.statistik.niedersachsen.de unter dem Themenbereich „Haushalte und Familien – Mikrozensus“.