Gemeinde Wagenfeld
Der Bürgermeister
Wagenfeld, den 09. Dezember 2025
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Öffentliche Bekanntmachung
Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Wagenfeld
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wagenfeld hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 beschlossen, die Entwurfsfassung der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Wagenfeld gem. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) zu veröffentlichen.
Die Entwurfsfassung zur kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Wagenfeld wird im Internet veröffentlicht und im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung liegt in der Zeit
vom 11.12.2025 bis einschließlich 19.01.2026
im Rathaus der Gemeinde Wagenfeld, Zi. 8, Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr, sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich ist der Entwurf im Internet unter www.wagenfeld.de/kommunale_waermeplanung einsehbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedem Anregungen vorgebracht und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Endfassung des kommunalen Wärmeplans unberücksichtigt bleiben.
Matthias Kreye
www.wagenfeld.de/bekanntmachungen
