Gemeinde Wagenfeld

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Wirtschaftsprüfer/in - Bestellung

Allgemeine Informationen

Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle bestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Antragsformular
  • eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
  • Nachweise zum Vorliegen der in § 28 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) genannten Anerkennungsvoraussetzungen

§ 28 Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Neben der Verwaltungsgebühr sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe wird bei der zuständigen Stelle individuell ermittelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestellung muss vor Aufnahme der Berufstätigkeit erfolgen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Einheitlicher AnsprechpartnerGrafenstraße (Kurzer Weg) 3
    49356 Diepholz
    Telefon: 05441 976-1436
    Telefax: 05441 976-1768
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
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