Gemeinde Wagenfeld

Kopfbereich / Header

Suche anzeigen

Inhaltsbereich

Weiterbildungsstätten zur Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen - Anerkennung

Allgemeine Informationen

Weiterbildungslehrgänge der in § 1 der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND) genannten Berufen müssen an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt werden.

§ 1 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in der Außenstelle Lüneburg.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen entsprechend § 4 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen benötigt.

  • Formloser Antrag der Weiterbildungsstätte
  • Benennung der geplanten Weiterbildung
  • Konzept der Weiterbildung (Anzahl der Teilnehmenden pro Kurs, Termine, Benennung Lehrkräfte, Curriculum, etc)
  • Qualifikationsnachweis(e) der Weiterbildungsleitung(en)
  • Kopie des Arbeitsvertrages der Weiterbildungsleitung(en)
  • Qualifikationsnachweise aller Lehrkräfte
  • Grundriss der Unterrichtsräume
  • Kopien Kooperationsverträge mit potentiellen Kooperationspartnern
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 48.14.5   -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 500,00 EUR und höchstens 2000,00 EUR an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

zurück

Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Einheitlicher AnsprechpartnerGrafenstraße (Kurzer Weg) 3
    49356 Diepholz
    Telefon: 05441 976-1436
    Telefax: 05441 976-1768
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
Startseite
Suche anzeigen Öffnungszeiten Ratsinfo Newsletter-Anmeldung Karten & Daten