Gemeinde Wagenfeld

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Vermarktung Vieh und Fleisch

Allgemeine Informationen

Unternehmen, die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstufen, benötigen eine Zulassung. Sie können diese bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Die Klassifizierung von Schlachtkörpern ist die Einordnung von Schlachtkörpern in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien. Die Klassifizierung erfolgt nach festgelegten Regeln. Dafür werden Eigenschaften des Tieres wie Alter, Geschlecht und Kastration sowie Eigenschaften des Fleisches wie Muskelfülle und Fleisch-Fett-Verhältnis zur Bewertung herangezogen.

Die Klassifizierung nach einheitlichen Maßstäben zielt auf die einheitliche Beurteilung und die Preisbewertung von Fleisch im Handelsverkehr auf der Basis qualitativer Merkmale ab. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung als Klassifizierungsunternehmen können Sie online, oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefüllter Antrag
  • Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Klassifizierung nach dem jeweiligen Handelsklassenrecht ordnungsgemäß durchführen kann
  • Nachweis, dass das für die Klassifizierung vorgesehene Personal über die erforderliche Zulassung verfügt
  • Auszug der betrieblichen Aufbauorganisation
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung
Welche Gebühren fallen an?
  • :290,00 EUR
    Die Gebühren für die Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens betragen 290,00 EUR. Zuzüglich entstehen Gebühren für die Vor-Ort-Prüfung, diese setzen sich aus einem Basisbetrag und den Prüfungstagen vor Ort zusammen.
  • :290,00 EUR - 630,00 EUR
    Basisbetrag für die Vor-Ort-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Die Höhe des Basisbetrags richtet sich nach der Zahl der Schlachtstätten, für die das Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
  • :810,00 EUR
    Gebühren für einen angefangenen Prüfungstag der Vor-Ort-Prüfung.
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Monate
    Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Zulassung spätestens 6 Monate vor Ablauf der Zulassung.
  • :4 Wochen
  • :5 Jahre
    Die Zulassung ist auf 5 Jahre befristet. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin vor, können Sie bei der BLE eine Verlängerung Ihrer Zulassung um jeweils 5 Jahre beantragen
Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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