Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Tierseuche Anzeige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Grafenstr. 3
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1862
Telefax: 05441 976-1744Das Geschäftszimmer befindet sich im Raum G 001
Dokumente
- Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallung von Geflügel (8 kB,
) - Merkblatt über Afrikanische Schweinepest für Saisonarbeitskräfte (20 kB,
) - Merkblatt Saisonarbeitskräfte - Rumänisch (19 kB,
) - Merkblatt Saisonarbeitskräfte - Polnisch (38 kB,
) - Merkblatt Saisonarbeitskräfte - Bulgarisch (47 kB,
) - Merkblatt Saisonarbeitskräfte - Russisch (50 kB,
) - Merkblatt Saisonarbeitskräfte - Ungarisch (25 kB,
) - Merkblatt Klassische Schweinepest – Informationen für Jäger (112 kB,
) - Merkblatt Klassische Schweinepest – Informationen für Landwirte und Schweinehalter (107 kB,
)