Schülerbeförderung und Schülerfahrtkosten
Allgemeine Informationen
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.
Der Landkreis Diepholz hat für den Primarbereich eine Entfernung von 2 km und für alle anderen Schulbereiche 4 km festgelegt. Dabei bewegt er sich auf einem im Land Niedersachsen üblichen Niveau. Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen sind den jeweiligen Satzungen über die Schülerförderung zu entnehmen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Fachdienst 40 Bildung und ÖPNV
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1682
Telefon: 05441 976-1684
Dokumente
- Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten - Praktikum (52 kB,
) - Anlage zum Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten - Praktikum (19 kB,
) - Merkblatt über die Schülerbeförderung zum Praktikum (9 kB,
) - Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten (97 kB,
) - Anlage zum Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten (19 kB,
) - Antrag auf Schülerbeförderung (129 kB,
) - Merkblatt über die Schülerbeförderung (13 kB,
) - Antrag auf Schülerfahrkostenerstattung wegen einer vorübergehenden körperlichen Behinderung (81 kB,
) - Satzung der Schulbezirke Landkreis Diepholz (109 kB,
) - C-40-01 Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Diepholz (47 kB,
) - Hinweise bei Verlust eines Schülersammelzeittickets (196 kB,
)
