Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.1.
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, jedoch mindesten 300 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich. (siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nimmt Prüfungen ab und stellt Sachkundebescheinigungen aus, die für bestimmte Tätigkeiten (nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung) erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:
- Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von Gasen, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder Stilllegung
- von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten
Auch Zertifizierungsstellen können als Prüfungsstelle fungieren.
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Einheitlicher AnsprechpartnerGrafenstraße (Kurzer Weg) 3
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1436
Telefax: 05441 976-1768