Gemeinde Wagenfeld

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Ortsverzeichnis Deutschland (nach dem Schwerbehindertengesetz SGB IX)

Allgemeine Informationen

Sie möchten ein Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz (SGB IX) durchführen lassen und wissen nicht, welches Versorgungsamt bzw. welche Landessozialverwaltung für Sie örtlich zuständig ist? Hier finden Sie Hilfe.

http://www.soziales.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12&_psmand=2

Verfahrensablauf

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An wen muss ich mich wenden?

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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