Gemeinde Wagenfeld

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Nitritpökelsalz: Herstellung - Genehmigung

Allgemeine Informationen

Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen
Welche Gebühren fallen an?
  • :50,00 EUR - 530,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.

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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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