Anerkannte Markscheiderinnen und anerkannte Markscheider fertigen das für untertägige Aufsuchungs- oder Gewinnungsbetriebe vorgeschriebene Risswerk an und tragen dieses nach. Für andere Betriebe können nach dem Bundesberggesetz vorgeschriebene sonstige Unterlagen wie Risse, Karten und Pläne auch von anderen Personen angefertigt und nachgetragen werden. Auch diese anderen Personen müssen sich anerkennen lassen. Eine Anerkennung ist für jeden Betrieb, für den Unterlagen erstellt werden sollen, gesondert zu beantragen.
Markscheidewesen: anerkennen anderer Personen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der körperlichen Eignung
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Nachweis über die fachliche Qualifikation
- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 15.4.3 - je nach Zeitaufwand.
Es fallen jedoch mindestens 87 Euro und höchstens 225 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Einheitlicher AnsprechpartnerGrafenstraße (Kurzer Weg) 3
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1436
Telefax: 05441 976-1768
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon: +49 511643-0
Telefax: +49 511643-2304
E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.deHomepage: https://www.lbeg.niedersachsen.de