Gemeinde Wagenfeld

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Kraftfahrzeug: Zulassung - Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel

Allgemeine Informationen

Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen , wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen.

Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder alternatives Ausweisdokument (z. B. Reisepass) mit aktueller Meldebescheinigung nicht älter als 12 Monate

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • bei Ummeldung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II

  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)

  • bisherige/-s Kennzeichen

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung

 

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister (soweit registerpflichtig gem. § 6 GewO)
  • Auszug aus dem Handelsregister (soweit vorhanden bzw. bei Eintragungspflicht)
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

 

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Soweit Anträge/Formulare notwendig sind, können Sie diese vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen.

Was sollte ich noch wissen?

Neue Kennzeichenschilder können Sie während der Ummeldung von privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden anschließend von der zuständigen Stelle mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung „ Kraftfahrzeugkennzeichen: Reservierung – Wunschkennzeichen “.

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Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Bürgerservice DiepholzStandort anzeigenFachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
    49356 Diepholz
    Telefon: 05441 976-3333
    Telefax: 05441 976-1786
    Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de
    Öffnungszeiten:
    .
    Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
    Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
    Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
    Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
    Postanschrift:
    Niedersachsenstraße 2,
    49356 Diepholz

    - Behindertengerechter Eingang
    - Aufzug bis 2. OG vorhanden
    - Behindertentoilette im EG
  • Bürgerservice SykeStandort anzeigenFachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3
    28857 Syke
    Telefon: 04242 976-1111
    Telefax: 04242 976-4934
    Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de
    Öffnungszeiten:
    .
    Montag 07.30 - 17.00 Uhr
    Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr
    Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
    Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle - Stadt SulingenStandort anzeigenGaltener Straße 12
    27232 Sulingen
    Telefon: 04271 88-120
    Telefax: 04271 88-129
    Homepage: htt­ps://ww­w.­su­lin­gen.de
    Öffnungszeiten:

    Öffnungszeiten:
    Montag – Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
    Dienstag: zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag: zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    Barrierefrei
    Behindertenparkplatz: 1

    Online-Terminvergabe:
    Termine können bequem online gebucht werden unter: http://www.sulingen.de/termine

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Stadt TwistringenLindenstraße 14
    27239 Twistringen
    Telefon: 04243 413-170
    Telefax: 04243 413-179
    Homepage: htt­p://ww­w.t­wistrin­gen.de
    Öffnungszeiten:
    Montag 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag 08.00 - 15.00 Uhr
    Parkmöglichkeiten:
    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    barrierefrei
    Aufzug vorhanden: ja
  • KFZ Aussenstelle Gemeinde StuhrBlockener Straße 6
    28816 Stuhr
    Telefon: 0421 5695-518,520
    Telefax: 0421 5695-550
    Homepage: htt­p://ww­w.­st­uhr.de
    Öffnungszeiten:
    Rathaus:
    Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr
    Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr
    Do 14:00 - 18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Bürgerbüro:
    Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr
    Di 08:00 - 14:00 Uhr
    Mi 08:00 - 13:00 Uhr
    Do 08:00 - 18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Zimmer 118, 120 im EG

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde BarnstorfAm Markt 4
    49406 Barnstorf
    Telefon: 05442 8090
    Telefax: 05442 80932
    Homepage: htt­p://ww­w.­barn­stor­f.de
    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
    Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-VilsenLange Straße 11
    27305 Bruchhausen-Vilsen
    Telefon: 04252 391-206,208,211
    Telefax: 04252 391-200
    Homepage: htt­p://ww­w.­bruch­hau­sen-vil­sen.de
    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr
    und nach Vereinbarung
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde KirchdorfRathausstraße 12
    27245 Kirchdorf
    Telefon: 04273 880
    Telefax: 04273 8877
    Homepage: htt­p://ww­w.kirch­dor­f.de
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Mittwoch
    von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und
    von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Donnerstag
    von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
    von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    - oder nach Vereinbarung -
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig
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