Gemeinde Wagenfeld

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Kraftfahrzeug: Zulassung - Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts – nicht älter als 3 Monate

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)

    • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder

    • bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung
  • bisherige/-s Kennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt

§ 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

ACHTUNG:
Bei Zulassungen durch Firmen im Landkreis Diepholz ist der Auszug aus dem Gewerbe- und Handelsregister vorzulegen.

Die Zulassung auf Minderjährige ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine Steuerbefreiung nach § 3a KraftStG beantragt wird oder die entsprechende Fahrerlaubnis, die zum Führen des Fahrzeuges notwendig ist, vom minderjährigen Halter nachgewiesen wird.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und  Zulassungsbescheinigung II . Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

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Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Bürgerservice DiepholzStandort anzeigenFachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
    49356 Diepholz
    Telefon: 05441 976-3333
    Telefax: 05441 976-1786
    Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de
    Öffnungszeiten:
    .
    Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
    Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
    Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
    Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
    Postanschrift:
    Niedersachsenstraße 2,
    49356 Diepholz

    - Behindertengerechter Eingang
    - Aufzug bis 2. OG vorhanden
    - Behindertentoilette im EG
  • Bürgerservice SykeStandort anzeigenFachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3
    28857 Syke
    Telefon: 04242 976-1111
    Telefax: 04242 976-4934
    Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de
    Öffnungszeiten:
    .
    Montag 07.30 - 17.00 Uhr
    Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr
    Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
    Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle - Stadt SulingenStandort anzeigenGaltener Straße 12
    27232 Sulingen
    Telefon: 04271 88-120
    Telefax: 04271 88-129
    Homepage: htt­ps://ww­w.­su­lin­gen.de
    Öffnungszeiten:

    Öffnungszeiten:
    Montag – Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
    Dienstag: zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag: zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    Barrierefrei
    Behindertenparkplatz: 1

    Online-Terminvergabe:
    Termine können bequem online gebucht werden unter: http://www.sulingen.de/termine

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Stadt TwistringenLindenstraße 14
    27239 Twistringen
    Telefon: 04243 413-170
    Telefax: 04243 413-179
    Homepage: htt­p://ww­w.t­wistrin­gen.de
    Öffnungszeiten:
    Montag 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag 08.00 - 15.00 Uhr
    Parkmöglichkeiten:
    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    barrierefrei
    Aufzug vorhanden: ja
  • KFZ Aussenstelle Gemeinde StuhrBlockener Straße 6
    28816 Stuhr
    Telefon: 0421 5695-518,520
    Telefax: 0421 5695-550
    Homepage: htt­p://ww­w.­st­uhr.de
    Öffnungszeiten:
    Rathaus:
    Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr
    Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr
    Do 14:00 - 18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Bürgerbüro:
    Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr
    Di 08:00 - 14:00 Uhr
    Mi 08:00 - 13:00 Uhr
    Do 08:00 - 18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Zimmer 118, 120 im EG

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde BarnstorfAm Markt 4
    49406 Barnstorf
    Telefon: 05442 8090
    Telefax: 05442 80932
    Homepage: htt­p://ww­w.­barn­stor­f.de
    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
    Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-VilsenLange Straße 11
    27305 Bruchhausen-Vilsen
    Telefon: 04252 391-206,208,211
    Telefax: 04252 391-200
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    Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr
    und nach Vereinbarung
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde KirchdorfRathausstraße 12
    27245 Kirchdorf
    Telefon: 04273 880
    Telefax: 04273 8877
    Homepage: htt­p://ww­w.kirch­dor­f.de
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    Montag bis Mittwoch
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    von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Donnerstag
    von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
    von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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