Wenn ein Fahrzeug auf eine neue Halterin/einen neuen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle im neuen Zulassungsbezirk gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Kraftfahrzeug: Zulassung - Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts – nicht älter als 3 Monate
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Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
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Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
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amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen (nur bei Kennzeichenwechsel erforderlich). Hier ist zu beachten, dass die Kennzeichen nicht eigenhändig entstempelt werden dürfen. Dies wird in der Straßenverkehrsbehörde gemacht.
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
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Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
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entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
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bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist – § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister (soweit registerpflichtig gem. § 6 GewO)
- Auszug aus dem Handelsregister (soweit vorhanden bzw. bei Eintragungspflicht)
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaf tern durch Unterschrift bestätigt
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Bürgerservice Diepholz
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-3333
Telefax: 05441 976-1786
Homepage: http://www.diepholz.deÖffnungszeiten:
.
Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr
Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.Postanschrift:
Niedersachsenstraße 2,
49356 Diepholz
- Behindertengerechter Eingang
- Aufzug bis 2. OG vorhanden
- Behindertentoilette im EG - Bürgerservice Syke
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-1111
Telefax: 04242 976-4934
Homepage: http://www.diepholz.deÖffnungszeiten:
.
Montag 07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 - 13.00 Uhr
Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit. - KFZ Aussenstelle - Stadt Sulingen
Galtener Straße 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-120
Telefax: 04271 88-129
Homepage: https://www.sulingen.deÖffnungszeiten:Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: zusätzlich 14:00 – 18:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit:
Barrierefrei
Behindertenparkplatz: 1Online-Terminvergabe:
Termine können bequem online gebucht werden unter: http://www.sulingen.de/termine - KFZ Aussenstelle Stadt TwistringenLindenstraße 14
27239 Twistringen
Telefon: 04243 413-170
Telefax: 04243 413-179
Homepage: http://www.twistringen.deÖffnungszeiten:
Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 15.00 UhrParkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 - KFZ Aussenstelle Gemeinde StuhrBlockener Straße 6
28816 Stuhr
Telefon: 0421 5695-518,520
Telefax: 0421 5695-550
Homepage: http://www.stuhr.deÖffnungszeiten:
Rathaus:
Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr
Do 14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Bürgerbüro:
Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 14:00 Uhr
Mi 08:00 - 13:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Zimmer 118, 120 im EG
Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit. - KFZ Aussenstelle Samtgemeinde BarnstorfAm Markt 4
49406 Barnstorf
Telefon: 05442 8090
Telefax: 05442 80932
Homepage: http://www.barnstorf.deÖffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr - KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-VilsenLange Straße 11
27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon: 04252 391-206,208,211
Telefax: 04252 391-200
Homepage: http://www.bruchhausen-vilsen.deÖffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr
und nach Vereinbarung - KFZ Aussenstelle Samtgemeinde KirchdorfRathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon: 04273 880
Telefax: 04273 8877
Homepage: http://www.kirchdorf.deÖffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch
von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- oder nach Vereinbarung -