Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kirchenaustritt Erklärung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
-
Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
-
Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
- :30,00 EUR
Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Gemeinde WagenfeldPastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-0
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: rathaus@wagenfeld.deHomepage: https://www.wagenfeld.de/
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr
(sowie nach Vereinbarung)