Gemeinde Wagenfeld

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Kfz-Zulassungsbescheinigung - Verlust

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein):

  • Zulassungsbescheinigung II oder alter Fahrzeugbrief
  • eidesstattliche Erklärung über den Verlust
  • gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
  • gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
  • bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
  • eine Vollmacht, wenn eine beauftragte Person die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt
    • die bevollmächtigte Peron muss sich ausweisen

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):

  • Zulassungsbescheinigung I oder alter Fahrzeugschein
  • eidesstattliche Erklärung über den Verlust
  • Wurde die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an die Halterin/den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung der bevollmächtigten Person (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief inzwischen an die Halterin/den Halter ausgehändigt wurde.
  • gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
  • bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
  • Die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.

Handelt es sich um einen Diebstahl, ist der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vorzulegen.  

  • Verlusterklärung vor Ort in:
    • Zulassungsstelle Diepholz: Jederzeit und nach vorheriger Terminvereinbarung
    • Zulassungsstelle Syke: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Bürgerservice DiepholzStandort anzeigenFachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
    49356 Diepholz
    Telefon: 05441 976-3333
    Telefax: 05441 976-1786
    Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de
    Öffnungszeiten:
    .
    Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
    Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
    Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
    Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
    Postanschrift:
    Niedersachsenstraße 2,
    49356 Diepholz

    - Behindertengerechter Eingang
    - Aufzug bis 2. OG vorhanden
    - Behindertentoilette im EG
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