Gemeinde Wagenfeld

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Immissionsschutz: Anlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung

Allgemeine Informationen

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern, der Region Hannover, den Landkreisen, kreisfreien Städten oder großen selbstständigen Städten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung der Genehmigung steht das elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellungsprogramm ELiA zur Verfügung; die erforderlichen Unterlagen sind dem dort hinterlegten Formularsatz zu entnehmen. Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde vor Antragstellung wird empfohlen.

Hingewiesen wird auf den Leitfaden für Antragsteller.

Antragstellungsprogramm ELiA - Niedersächsische Gewerbeaufsicht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für Genehmigungsverfahren nach BImSchG berechnen sich nach lfd. Nr. 44.1.1 bis 44.1.5 der Anlage 1 zu § 1 Abs.1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO).

Die Gebühren sind unter anderem abhängig von den Errichtungskosten der Anlage und ergeben sich im Laufe des Verfahrens

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Das Antragstellungsprogramm ELiA kann auf der Internetseite der Gewerbeaufsichtsverwaltung kostenlos heruntergeladen werden.

Antragstellungsprogramm ELiA - Niedersächsische Gewerbeaufsicht

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Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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