Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hundesteuer Festsetzung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Wagenfeld, Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 40,--€
b) für den zweiten Hund 60,--€
c) für jeden weiteren Hund 80,--€
d) für einen gefährlichen Hund 610,--€
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund 810,--€
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Hierbei ist die Rasse des Hundes anzugeben. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Gemeinde Wagenfeld; siehe Unterpunkt Ortsrecht
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Frau Martina Hilker
Rathaus, Zimmer 25 // 1. OG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-35
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: martina.hilker@wagenfeld.deAufgaben
Anlagenbuchhaltung und GewerbesteuerArbeitszeit
Dienstag und Donnerstags
