Gemeinde Wagenfeld

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Hundesteuer Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde Wagenfeld, Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

a) für den ersten Hund                                    40,--€

b) für den zweiten Hund                                  60,--€

c) für jeden weiteren Hund                              80,--€

d) für einen gefährlichen Hund                       610,--€

e) für jeden weiteren gefährlichen Hund          810,--€

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Hierbei ist die Rasse des Hundes anzugeben. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung der Gemeinde Wagenfeld; siehe Unterpunkt Ortsrecht

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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Frau Martina HilkerStandort anzeigenRathaus, Zimmer 25 // 1. OG
    Pastorenkamp 25
    49419 Wagenfeld
    Telefon: 05444 9881-35
    Telefax: 05444 9881-15
    E-Mail:
    Aufgaben
    Anlagenbuchhaltung und Gewerbesteuer
    Arbeitszeit
    Dienstag und Donnerstags
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