Gemeinde Wagenfeld

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Hundehaltung Anmeldung

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Zur Online Anmeldung gelangen sie hier: Hundehaltung Anmeldung

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bitte verwenden Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihres Hundes.
Die notwendigen Unterlagen werden dort aufgeführt.

Welche Gebühren fallen an?
  • :13,50 EUR - 23,50 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Frau Martina HilkerStandort anzeigenRathaus, Zimmer 25 // 1. OG
    Pastorenkamp 25
    49419 Wagenfeld
    Telefon: 05444 9881-35
    Telefax: 05444 9881-15
    E-Mail:
    Aufgaben
    Anlagenbuchhaltung und Gewerbesteuer
    Arbeitszeit
    Dienstag und Donnerstags
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