Gemeinde Wagenfeld

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Handwerksrecht: Auskünfte allgemein

Allgemeine Informationen

Ihre Handwerkskammer (HWK) berät Sie zu betriebsbezogenen Rechtsfragen. Sie können sich und Ihr Handwerksunternehmen durch Beratung der HwK Ihres Kammerbezirkes im Bereich Handwerks- und Gewerberecht, Gesellschaftsrecht sowie durch allgemeine Rechtsberatung unterstützen lassen.

Außerdem können Sie sich durch die Handwerkskammer zur Abgrenzung der Zugehörigkeit zur Handwerks- bzw. zur Industrie- und Handelskammer beraten lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Kammerbezirk sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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