Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Gemeinde WagenfeldPastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-0
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: rathaus@wagenfeld.deHomepage: https://www.wagenfeld.de/
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr
(sowie nach Vereinbarung)