Gemeinde Wagenfeld

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Gründung einer neuen Partei

Allgemeine Informationen

Der Vorstand einer neu gegründeten Partei muss bei der zuständigen Stelle die Gründung anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundeswahlleiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gründungsprotokoll
  • Satzung
  • Programm
  • Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Partei verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Vor der Wahl prüfen die jeweiligen Wahlausschüsse, ob die Partei zu der bevorstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahl) zugelassen werden kann.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Hinweise zu einer Parteigründung finden Sie auf folgenden Seiten:

Informationen zur Gründung einer Partei auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters

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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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