Gemeinde Wagenfeld

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Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung

Allgemeine Informationen

Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Angaben zum Produkt mit Deklaration
  • Untersuchungszeugnis
  • Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
  • Angaben zum Exportland und Exportdatum
Welche Gebühren fallen an?

Gemäß ALLGO Kostentarif Ziffer 34.5 betragen die Gebühren 30,00 bis 500,00 Euro.

Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.

Rechtsgrundlage
  • jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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