Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß ALLGO Kostentarif Ziffer 34.5 betragen die Gebühren 30,00 bis 500,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
Rechtsgrundlage
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 044157026-0
Telefax: 044157026-179
E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.deHomepage: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/