Gemeinde Wagenfeld

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Futtermittelkontrolle

Allgemeine Informationen

Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 66 Mio. Tonnen jährlich, was ca. dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht. Rund 40 % aller in Deutschland hergestellten Mischfuttermittel werden in Niedersachsen produziert.

Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen ist für die Futtermittelkontrolle das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig.

Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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