Gemeinde Wagenfeld

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Fütterungsversuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen - Zulassung von Ausnahmen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
  • Angaben zu
    • Versuchsfuttermittelhersteller
    • Versuchsbetrieb
    • Versuchsplan
    • Dauer und Zweck des Versuches
  • Benennung der Tierart
Welche Gebühren fallen an?

Gemäß ALLGO - Kostentarif Ziffer 34.3 betragen die Gebühren 150,00 bis 600,00 Euro.

Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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