Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.
Fütterungsversuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen - Zulassung von Ausnahmen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
-
Angaben zu
- Versuchsfuttermittelhersteller
- Versuchsbetrieb
- Versuchsplan
- Dauer und Zweck des Versuches
- Benennung der Tierart
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß ALLGO - Kostentarif Ziffer 34.3 betragen die Gebühren 150,00 bis 600,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 044157026-0
Telefax: 044157026-179
E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.deHomepage: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/