Gemeinde Wagenfeld

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Existenzgründer - fachliche Stellungnahme der Kammer

Allgemeine Informationen

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Industrie- und Handwerkskammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan
  • Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau
  • Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen

Generell empfiehlt die Erstellung eines umfassenden Businessplans (Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Keine formalen Rechtsbehelfe möglich

Anträge / Formulare
  • Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
  • Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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