Gemeinde Wagenfeld

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Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 12 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (z. B. Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung) 
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:
     Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
     die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 19 bzw. 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)


ACHTUNG:
Bei Zulassungen durch Firmen im Landkreis Diepholz ist der Auszug aus dem Gewerbe- und Handelsregister vorzulegen.

Die Zulassung auf Minderjährige ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine Steuerbefreiung nach § 3a KraftStG beantragt wird oder die entsprechende Fahrerlaubnis, die zum Führen des Fahrzeuges notwendig ist, vom minderjährigen Halter nachgewiesen wird.

Welche Gebühren fallen an?

Auskunft erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Bürgerservice DiepholzStandort anzeigenFachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
    49356 Diepholz
    Telefon: 05441 976-3333
    Telefax: 05441 976-1786
    Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de
    Öffnungszeiten:
    .
    Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
    Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
    Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
    Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
    Postanschrift:
    Niedersachsenstraße 2,
    49356 Diepholz

    - Behindertengerechter Eingang
    - Aufzug bis 2. OG vorhanden
    - Behindertentoilette im EG
  • Bürgerservice SykeStandort anzeigenFachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3
    28857 Syke
    Telefon: 04242 976-1111
    Telefax: 04242 976-4934
    Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de
    Öffnungszeiten:
    .
    Montag 07.30 - 17.00 Uhr
    Dienstag 07.30 - 18.30 Uhr
    Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 07.30 - 18.30 Uhr
    Freitag 07.30 - 13.00 Uhr

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Stadt TwistringenLindenstraße 14
    27239 Twistringen
    Telefon: 04243 413-170
    Telefax: 04243 413-179
    Homepage: htt­p://ww­w.t­wistrin­gen.de
    Öffnungszeiten:
    Montag 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag 08.00 - 15.00 Uhr
    Parkmöglichkeiten:
    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    barrierefrei
    Aufzug vorhanden: ja
  • KFZ Aussenstelle Gemeinde StuhrBlockener Straße 6
    28816 Stuhr
    Telefon: 0421 5695-518,520
    Telefax: 0421 5695-550
    Homepage: htt­p://ww­w.­st­uhr.de
    Öffnungszeiten:
    Rathaus:
    Mo und Fr 09:00 - 12:00 Uhr
    Mo und Di 14:00 - 16:00 Uhr
    Do 14:00 - 18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Bürgerbüro:
    Mo und Fr 08:00 - 17:00 Uhr
    Di 08:00 - 14:00 Uhr
    Mi 08:00 - 13:00 Uhr
    Do 08:00 - 18:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Zimmer 118, 120 im EG

    Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde BarnstorfAm Markt 4
    49406 Barnstorf
    Telefon: 05442 8090
    Telefax: 05442 80932
    Homepage: htt­p://ww­w.­barn­stor­f.de
    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
    Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-VilsenLange Straße 11
    27305 Bruchhausen-Vilsen
    Telefon: 04252 391-206,208,211
    Telefax: 04252 391-200
    Homepage: htt­p://ww­w.­bruch­hau­sen-vil­sen.de
    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 8.00 -18.00 Uhr
    und nach Vereinbarung
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle - Stadt SulingenStandort anzeigenGaltener Straße 12
    27232 Sulingen
    Telefon: 04271 88-120
    Telefax: 04271 88-129
    Homepage: htt­ps://ww­w.­su­lin­gen.de
    Öffnungszeiten:

    Öffnungszeiten:
    Montag – Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
    Dienstag: zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag: zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    Barrierefrei
    Behindertenparkplatz: 1

    Online-Terminvergabe:
    Termine können bequem online gebucht werden unter: http://www.sulingen.de/termine

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
  • KFZ Aussenstelle Samtgemeinde KirchdorfRathausstraße 12
    27245 Kirchdorf
    Telefon: 04273 880
    Telefax: 04273 8877
    Homepage: htt­p://ww­w.kirch­dor­f.de
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Mittwoch
    von 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und
    von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    Donnerstag
    von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
    von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    - oder nach Vereinbarung -
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig
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