Gemeinde Wagenfeld

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Erbschaft

Allgemeine Informationen

Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser).

Als Erbin oder Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisname der Erbschaft können Sie das Erbe ablehnen. Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen.

An wen muss ich mich wenden?

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

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Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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