Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang - Genehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Dies gilt in Niedersachsen auch für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, da die Bundesnetzagentur aufgrund der Organleihe in Niedersachsen die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde wahrnimmt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenTulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Telefon: 022814-0
Telefax: 022814-8872
E-Mail: Poststelle@BNetzA.deHomepage: http://www.bundesnetzagentur.de