Gemeinde Wagenfeld

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Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

Allgemeine Informationen

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit fünf Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Ihren tatsächlichen gewöhnlichen Wohnsitz im Landkreis Diepholz haben, ist die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises Diepholz für die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Die Einbürgerung für eine einzelne Person kostet 255,00 Euro, die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder kostet 51,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Rahmen der Einbürgerung sind Sie zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Sofern Unterlagen von Ihnen gefordert werden, sind diese von Ihnen zu beschaffen. Sollten die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Frist ohne Begründung nicht vorliegen, kann der Antrag auf Einbürgerung wegen mangelnder Mitwirkung abgelehnt werden.

Was sollte ich noch wissen?
  • Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung?
  • Sie können Ihre Identität anhand eines Heimatpasses nachweisen?
  • Sie haben seit fünf Jahren Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland? 
  • Sie sind nicht vorbestraft? 
  • Ihr Lebensunterhalt ist ohne Bezug von SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII Leistungen gesichert? 
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse? 
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland und zu Deutschlands besonderer historischer Verantwortung aufgrund der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft?

Wenn Sie diese Punkte bejahen können, und Sie Interesse an der Einbürgerung haben, dann können Sie mit dem unverbindlichen Quick-Check prüfen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Anschließend können Sie das Antragsformular für die Einbürgerung herunterladen.

Hier geht es zum Quickcheck:

FD32_Einbürgerung_Icon © Landkreis Diepholz

Sie können sich auch für eine unverbindliche Beratung direkt an die für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter wenden und ggfs. Einzelheiten klären, da es in vielen Bereichen Ausnahmen gibt, die hier nicht alle aufgeführt werden können. Die Beratung ist immer kostenlos.

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49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
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