Gemeinde Wagenfeld

Kopfbereich / Header

Suche anzeigen

Inhaltsbereich

Besonders sachkundige Versteigerinnen/Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass bei der Versteigerung seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise wahrgenommen werden.

Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigererleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

 GDie Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag

Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lebenslauf
  • Abschriften von Zeugnissen
  • Nachweis der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs.1 GewO
  • Nachweise der besonderen Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen)
  • eventuell Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch ein neutrales und sachkundiges Gremium (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg)
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbeanmeldung
Welche Gebühren fallen an?

Für die Bestellung werden Kosten erhoben.

Es fallen Gebühren nach den Gebührenordnungen der Industrie- und Handelskammern an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Einreichung der Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

zurück

Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Einheitlicher AnsprechpartnerGrafenstraße (Kurzer Weg) 3
    49356 Diepholz
    Telefon: 05441 976-1436
    Telefax: 05441 976-1768
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
Startseite
Suche anzeigen Öffnungszeiten Ratsinfo Newsletter-Anmeldung Karten & Daten