Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) können die Länder die Anrechnung beruflicher Vorbildung regeln. Nach Anhörung des Landesausschusses für Berufsbildung können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass der Besuch eines Bildungsgangs berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in einer anderen Einrichtung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet wird.
Für die Anrechnung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden obligatorisch. Der Antrag ist an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) zu richten. Er kann sich auf Teile des höchstzulässigen Anrechnungszeitraums beschränken.
Berufsausbildung: Anrechnung anderer Ausbildungszeiten
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn keine kammerunabhängige Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im BBiG § 72 bis 75 geregelt.
Bestehen für einzelne Berufsbereiche keine Kammern, sind im Landesgesetz bereits Regelungen festgelegt, die die Zuständigkeit betreffen. Außerdem können Kammern mit Genehmigung durch die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde untereinander eine spezielle Aufgabenverteilung vereinbaren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Mögliche Gebühren für Formulare und Vordrucke sind den Gebührentarifen der zuständigen Kammern oder dem speziellen Landesgesetz zu entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Informationen über die Anerkennung von deutschen Berufsabschlüssen im Ausland erhalten Sie von den zuständigen Stellen des Landes.
Infobereich
Anschrift
Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de
Ansprechpartner
- Ärztekammer NiedersachsenKarl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
Telefon: 0511380-02
Telefax: 0511380-2240
E-Mail: info@aekn.deHomepage: https://www.aekn.de - Apothekerkammer NiedersachsenAn der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511390-990
Telefax: 0511390-99-36
E-Mail: info@apothekerkammer-nds.deHomepage: https://www.apothekerkammer-niedersachsen.de - Notarkammer CelleRiemannstrasse 15
29225 Celle
Telefon: 051419494-0
Telefax: 051419494-94
E-Mail: info@celle-notarkammer.deHomepage: http://www.notarkammer-celle.de - PatentanwaltskammerTal 29
80331 München, Landeshauptstadt
Telefon: 089242278-0
Telefax: 089242278-24
E-Mail: dpak@patentanwalt.deHomepage: http://www.patentanwalt.de - Steuerberaterkammer NiedersachsenAdenauerallee 20
30175 Hannover
Telefon: 051128890-0
Telefax: 051128340-32
E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.deHomepage: https://www.stbk-niedersachsen.de - Tierärztekammer NiedersachsenFichtestraße 13
30625 Hannover
Telefon: 0511555091
Telefax: 0511550297
E-Mail: mail@tknds.deHomepage: www.tknds.de - WirtschaftsprüferkammerRauchstraße 26
10787 Berlin, Stadt
Telefon: 030726161-0
Telefax: 030726161-212
E-Mail: kontakt@wpk.deHomepage: https://www.wpk.de/ - Zahnärztekammer NiedersachsenZeißstraße 11a
30519 Hannover
Telefon: 051183391-0
Telefax: 051183391-116
E-Mail: info@zkn.deHomepage: https://www.zkn.de