Gemeinde Wagenfeld

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Begabtenförderung

Allgemeine Informationen

Die Begabtenförderung in Deutschland besteht hauptsächlich in Studienzuschüssen, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen an besonders begabte Studenten vergeben werden, meist in Form von Stipendien.

Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss in der Regel ein Vorschlag von einem Schulleiter/ Hochschullehrer/ Fachbereichsleiter erfolgen oder ein Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.

Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Begabtenförderungswerk.

Kontakte zu den Begabtenförderungswerken

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

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