Gemeinde Wagenfeld

Kopfbereich / Header

Suche anzeigen

Inhaltsbereich

Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

Allgemeine Informationen
  • Kinder und Jugendliche,
  • Eltern,
  • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
  • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  

An wen muss ich mich wenden?

Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.  

zurück

Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Fachdienst 51 JugendStandort anzeigenPrinzhornstr. 4
    49356 Diepholz
    Telefon: 05441 976-4243
    Telefax: 05441 976-1754
    Öffnungszeiten:
    Sprechzeiten des Fachdienstes Jugend in Diepholz
    Montag bis Freitag : 8.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch: 13.30 bis 16.00 Uhr
    Nach Vereinbarung Termine auch außerhalb der Sprechzeiten.

    Sprechzeiten des Fachdienstes Jugend in Syke
    Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag: 13.30 bis 16.00 Uhr
    Nach Vereinbarung Termine auch außerhalb der Sprechzeiten.
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
Startseite
Suche anzeigen Öffnungszeiten Ratsinfo Newsletter-Anmeldung Karten & Daten