Gemeinde Wagenfeld

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Anlagen für kerntechnische Zwecke in bestimmten Nicht-EU-Staaten: technische Unterstützung des Betriebs oder der Errichtung - Genehmigung

Allgemeine Informationen

Technische Unterstützung durch EU-Bürger bedarf der Genehmigung, wenn die zuständige Stelle die antragstellende Person unterrichtet hat , dass die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen für kerntechnische Zwecke in

  • Algerien,
  • Irak,
  • Iran,
  • Israel,
  • Jordanien,
  • Libyen,
  • Nordkorea,
  • Pakistan oder
  • Syrien

steht.

Ist der antragstellenden Person bekannt, dass eine technische Unterstützung, die er oder sie erbringen möchte, für o.g. Zweck bestimmt ist, so hat er oder sie die zuständige Stelle zu unterrichten; dieses entscheidet, ob die technische Unterstützung genehmigungspflichtig ist.

Die technische Unterstützung darf erst erbracht werden, wenn die zuständige Stelle die technische Unterstützung genehmigt oder entschieden hat, dass es einer Genehmigung nicht bedarf.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aussagekräftige Unterlagen zu der geplanten Unterstützungsleistung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Ansprechpartner

  • Einheitlicher AnsprechpartnerGrafenstraße (Kurzer Weg) 3
    49356 Diepholz
    Telefon: 05441 976-1436
    Telefax: 05441 976-1768
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig
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