Gemeinde Wagenfeld

Kopfbereich / Header

Suche anzeigen

Inhaltsbereich

Alkoholhaltige Getränke-Verordnung - Erteilung einer Prüfnummer

Allgemeine Informationen

Deutscher Weinbrand darf nur mit einer Amtlichen Prüfungsnummer in den Verkehr gebracht werden. Zur Erteilung der Prüfungsnummer muss der Weinbrand analytisch untersucht werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • :12,00 EUR - 2.060,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

zurück

Infobereich

Anschrift

Gemeinde Wagenfeld
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld

Telefon 05444 9881-0
Telefax 05444 9881-15
Email: rathaus@wagenfeld.de

Startseite
Suche anzeigen Öffnungszeiten Ratsinfo Newsletter-Anmeldung Karten & Daten