Kommunalwahlen
Der Rat verkörpert als wichtigstes Gemeindeorgan im kommunalen Bereich den politischen Willen der Bürger. Alle fünf Jahre entscheiden die Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl, von welchen Ratsmitgliedern sie vertreten werden wollen.
Die letzte Kommunalwahl fand am 11. September 2016 statt. An diesem Tag wurde in Wagenfeld außer dem Gemeinderat auch der Kreistag gewählt.
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben,
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden.
Wer kann gewählt werden (passives Wahlrecht)?
Wählbar ist, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (z. B. in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) seinen Wohnsitz hat und
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Für die Kommunalwahlen gilt das Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 und die Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006, zul. geändert durch Verordnung vom 10.11.2015.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landeswahlleiterin.