Informationen rund um die Ratsarbeit
Ratsinformationssystem
Um die Arbeit des Gemeinderates auch für die
Einwohnerinnen und Einwohner nachvollziehbar und transparent gestalten zu können, wurde 2012 das neue Ratsinformationssystem „ALLRIS“ eingeführt. Dort finden Sie alle öffentlichen Vorlagen, Anfragen und Anträge sowie die Protokolle der öffentlichen Ratssitzungen und der Fachausschüsse.
Auch für die Ratsmitglieder ist das Ratsinformationssystem ein wichtiges Instrument für ihre kommunalpolitische Arbeit, die ab dem II. Quartal 2017 im Übrigen nur noch papierlos erfolgen wird. Damit werden die Einladungen, Vorlagen und Niederschriften für sämtliche Sitzungen der Gremien von der Verwaltung ausschließlich in digitaler Form über das Ratsinformationssystem "ALLRIS"
zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zuständig, die ihm nach dem Grundgesetz, der Niedersächsischen Verfassung sowie dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) übertragen sind.
Die Sitzungen des Gemeinderates sind grundsätzlich öffentlich, so dass jeder als Zuhörer anwesend sein kann. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung werden durch eine amtliche Bekanntmachung in der Tageszeitung angekündigt.
Fast alle wichtigen Angelegenheiten werden im Gemeinderat beschlossen. Dazu gehören unter anderem der Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen (auch Bebauungspläne), die Festsetzung öffentlicher Abgaben, wie Gebühren, Beiträge und Steuern. Außerdem erlässt der Rat die Haushaltssatzung, setzt das Investionsprogramm fest und entscheidet über die Aufnahme von Krediten.
Bevor der Gemeinderat einen Beschluss fasst, wird die jeweilige Angelegenheit in den Fachausschüssen beraten und danach vom Verwaltungsausschuss ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet. Die Sitzungstermine der Gremien finden Sie hier.
Zusammensetzung des Gemeinderates nach den Kommunalwahlen am 11.09.2016:
Rechtliche Grundlagen der Ratsarbeit
Der Gemeinderat ist Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung und ist deshalb an verschiedene rechtliche Grundlagen gebunden. Die Basis der kommunalen Selbstverwaltung in Niedersachsen ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). In diesem werden die Grundsätze der Arbeit in Kommunalparlamenten genauso definiert wie die groben Abläufe und Rechtsbeziehnungen innerhalb der Kommunen. Hier finden Sie das NKomVG.
Alles weitere regeln die Hauptsatzung der Gemeinde Wagenfeld sowie die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften.
Anders als Landtag und Bundestag hat der Gemeinderat keine Gesetzgebungskompetenz. Es werden also keine Gesetze beraten und erlassen, sondern als Teil der kommunalen Selbstverwaltung gehört er zur ausführenden Gewalt, also zur Exekutive. Allerdings ist es Kommunen überlassen, in eigenen Angelegenheiten und im Rahmen der bestehenden Gesetze Satzungen zu erlassen, die für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ebenfalls rechtlich verbindlich sind.
