Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wagenfeld
© pixabay.comDie Freiwillige Feuerwehr Wagenfeld mit den Ortswehren Wagenfeld und Ströhen stellt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde Wagenfeld nach § 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG), also die Gefahrenabwehr bei Bränden sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen im Gemeindegebiet Wagenfeld, sicher.
Anders als regelmäßig in den Großstädten besteht die Freiwillige Feuerwehr Wagenfeld nicht aus bezahlten Mitarbeiten, sondern wird ausschließlich durch freiwilliges Engagement von ehrenamtlichen Mitgliedern gestellt.
Ortsbrandmeister der Ortswehren sind:
Die Freiwillige Feuerwehr ist zum Schutz von Mensch und Tier sowie der Sachgüter in unserer Gemeinde viel aktiver und präsenter, als allgemein angenommen wird.
Einsatzberichte der Wehren und vieles mehr finden Sie unter folgenden Links:
Infobereich
Ansprechpartner
- Herr Simon Martens
Rathaus, Zimmer 10 // EG
Pastorenkamp 25
49419 Wagenfeld
Telefon: 05444 9881-10
Telefax: 05444 9881-15
E-Mail: simon.martens@wagenfeld.deAufgaben:
Leitung Fachbereich II - Bürgerservice sowie Feuerschutz und Sicherheit und Ordnung,
Dokumente
- Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wagenfeld (724 kB,
) - Satzung für die Freiwillige Feuerwehr 1. Änderung (2 MB,
) - Satzung der Gemeinde Wagenfeld über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (259 kB,
)
