Gemeinde Wagenfeld
Der Bürgermeister
Wagenfeld, den 19.10.2024
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wagenfeld
55. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Ströhen Nr. 23 „Mindener Straße-Ost"
-Aufstellung der Bauleitpläne und Frühzeitige Beteiligung
Der Rat der Gemeinde Wagenfeld hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 beschlossen, die o. g. Bauleitpläne aufzustellen. Die Beschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Aus diesem Grund stehen die Vorentwürfe der 55. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Ströhen Nr. 23 „Mindener Straße-Ost“ in der Zeit vom
28.10.2024 bis einschließlich 28.11.2024
rechts unter Dokumente zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung oder können im Rathaus der Gemeinde Wagenfeld, Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld, Zimmer 31 OG, während der Öffnungszeiten und darüber hinaus nach Vereinbarung eingesehen werden. Die zeichnerischen Planteile sind zusätzlich im Obergeschoss des Rathauses im Bereich „Bürgerbeteiligung“ zu finden. Während der Frist können Stellungnahmen und Planungsbeiträge schriftlich oder per E-Mail an bauleitplanung@wagenfeld.de eingereicht oder im Rathaus der Gemeinde Wagenfeld während der Öffnungszeiten zur Niederschrift erklärt werden.
Die Abgrenzung der Geltungsbereiche sind auf den nachfolgenden Kartenausschnitten (unmaßstäblich) dargestellt.
55. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Ströhen Nr. 23 „Mindener Straße-Ost“
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
Matthias Kreye
www.wagenfeld.de/bekanntmachungen

